Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.2014 - 12 U 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11783
OLG Hamm, 07.05.2014 - 12 U 184/12 (https://dejure.org/2014,11783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2014 - 12 U 184/12 (https://dejure.org/2014,11783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 12 U 184/12 (https://dejure.org/2014,11783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Archtitekt muss Wunschvorstellungen des Bauherrn im Rahmen des Machbaren realisieren; §§ 280, 633, 634 Nr. 4 BGB

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Architekten für Fehler bei der Planung einer Grundstückszufahrt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Planung des Architekten muss den Wünschen des Auftraggebers entsprechen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Architekt muss Wünsche des Kunden berücksichtigen und auf fehlende Machbarkeit ggf hinweisen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Architektenhaftung bei fehlerhafter Einschätzung der Machbarkeit der Vorstellung des Bauherrn

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Architekt haftet für fehlerhafte Abweichung von Wünschen des Bauherrn

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Architekt muss Wunschvorstellungen des Auftraggebers auf Machbarkeit prüfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Falsche Einschätzungen durch Architekten begründen Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architekt muss Wunschvorstellungen des Auftraggebers auf Machbarkeit prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Einschätzungen durch Architekten begründen Schadensersatzansprüche

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Machbarkeitsprüfung durch den Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wünsche des Auftraggebers missachtet: Planung des Architekten mangelhaft! (IBR 2014, 558)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1116
  • NZBau 2014, 642
  • BauR 2015, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 18.09.2019 - 14 U 30/19

    Architektenhonorar für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Verpflichtung des

    Der Architekt schuldet in der Planungsphase eine umfassende Aufklärung und Beratung sowie die Prüfung von Alternativen; etwaige Zustimmungen des Bauherrn zu bestimmten Planungen schließen nur dann einen Mangel aus, wenn der Architekt ihn vorher aufgeklärt und belehrt hat [Schleswig-Holsteinisches OLG, a. a. O., Rn. 80 m. w. N.; OLG Hamm, NZBau 2014, 642; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 1985, 1987].
  • OLG Schleswig, 27.03.2015 - 1 U 87/10

    Bauen im Bestand: Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?

    Etwaige Zustimmungen des Bauherrn zu bestimmten Planungen schließen nur dann einen Mangel aus, wenn der Architekt ihn vorher aufgeklärt und belehrt hat (BGH BauR 1996, 732, 734; OLG Hamm NZBau 2014, 642 f.; OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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